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Absatz
Würde fa darum im fE untergehen, weil dieses
schon eine Disjunktion wäre, so würde eine Disjunktion der Art
fE V fa V fb V fc gleich
sein fa V fb V fc.
Wirklich aber liegt es in der des
FE, dass das nicht eintritt.
Wenn wir auch sagen, wir hätten die besondere Befolgung
fa immer
als möglich voraussehen können, so haben wir dies doch in Wirklichkeit nie
getan. –
Aber selbst, wenn ich die Möglichkeit fa vorhersehe und ausdrücklich in meinen
Befehl aufnehme, so verliert sie sich neben dem allgemeinen Satz und zwar,
weil ich eben aus dem allgemeinen Satz ersehe, dass
dieser besondere Fall erlaubt ist, und nicht einfach daraus,
dass er im Befehl als erlaubt festgesetzt ist.
Denn, steht der allgemeine Satz da, so nützt mir das Hinzusetzen des
besonderen Falles nichts mehr (d.h. es macht den
Befehl nicht expliziter).
Denn nur aus dem allgemeinen Satz leite ich ja die Rechtfertigung her,
diesen besonderen Fall neben ihn zu setzen.
Man könnte nämlich glauben, und darauf geht ja meine ganze Argumentation
aus, dass durch das Hinzusetzen des besonderen Falles
die – gleichsam verschwommene – Allgemeinheit des Satzes
aufgehoben wird. Man könnte sagen // ;
dass man sagen könnte // “jetzt
brauchen wir sie nicht mehr, wir haben ja hier den bestimmten
Fall”.
Ja, aber wenn ich doch zugebe, dass ich den
besonderen Fall darum
hierhersetze, weil er mit dem allgemeinen
Satz übereinstimmt!
Oder, dass ich doch anerkenne,
dass fa ein besonderer Fall von
fE ist!
Denn nun kann ich nicht sagen: das
eben, dass
fE eine Disjunktion ist, deren ein
Glied fa
ist.
Denn wenn dies so ist, so muss sich diese Disjunktion
angeben lassen.
fE muss
dann als eine Disjunktion definiert sein.
Eine solche Definition wäre auch ohne weiteres zu geben, sie entspräche
aber nicht dem Gebrauch von fE, den wir meinen.
Nicht so, dass die Disjunktion
etwas übrig lässt;
sondern, dass sie das Wesentliche der Allgemeinheit gar
nicht berührt, ja, wenn man sie dieser beifügt,
ihrer Rechtfertigung erst von dem allgemeinen Satz .