353
Wenn man nach einer Regel einen
Tatbestand abbildet, so ist
dieser dabei die
Vorlage.
Ich brauche keine weitere Vorlage, die mir zeigt, wie die Abbildung vor
sich zu gehen hat, wie also die erste Vorlage zu benützen ist, denn sonst
brauchte ich auch eine Vorlage, um mir die Anwendung der zweiten zu zeigen,
u.s.f.
354
ad
infinitum.
D.h. eine weitere Vorlage nützt mich nichts, ich
muß ja doch einmal ohne Vorlage handeln.