Nun kann man ruhig annehmen: ‘ich meinte, Du solltest Licht machen’ heisst, dass mir dabei ein Phantasiebild von Dir in dieser Tätigkeit vorgeschwebt hat, und ebensogut: der Satz heisst, dass mir dabei die Worte des vollständigen Satzes in der Phantasie gegenwärtig waren, oder, dass eins von diesen beiden der Fall war; – nur muss ich wissen, dass ich damit eine Festsetzung über die Worte “ich meinte” getroffen habe und eine engere, als die ist, welche dem tatsächlichen allgemeinen Gebrauch des Ausdrucks entspricht.