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[d|D]er, welcher darauf aufmerksam m
acht,
dass ein Wort in zwei verschiedenen Bedeutungen
gebraucht wurde, oder dass bei dem Gebrauch
Ausdrucks uns
dieses
Bild vorschwebt, und der überhaupt die Regeln feststellt
(tabuliert), nach welchen Worte gebraucht werden, hat gar
keine
Pflicht eine Erklärung
des (Definition) des
Wortes “Regel” (oder “Wort”,
“Sprache”, “Satz”,
etc.) zu geben. // … , hat
garnicht die Pflicht
üb
[r|e]rnommen, … //