Wir sagten, der Ausdruck des Glaubens sei die Beschreibung eines geistigen Vorganges, und ebenso wenig statt dieses geistigen Vorganges zu setzen wie die Beschreibung von Zahnschmerzen für die Zahnschmerzen. Denken wir uns, es handle sich um die Beschreibung eines gemalten Bildes. Wir können dann etwa sagen, diese Beschreibung könne nicht statt des Bildes gesetzt werden in dem Sinne: Sie leistet nicht die gleichen Dienste wie das Bild. Das Bild etwa tue dem Auge wohl, die Beschreibung aber nicht etc. Nehmen wir aber an, das Bild sei eine Darstellung der Krönung Napoleons. Die Beschreibung des Bildes ist dann eine Beschreibung dieser Darstellung und kann jedenfalls einen den Zweck erfüllen, welchen das Bild auch erfüllt; denn das Bild und die Beschreibung des Bildes sind nun Darstellungen der Krönung Napoleons. Es ist also die Beschreibung zwar nicht das Beschriebene, kann aber doch manchmal denselben Dienst leisten. Und die Beschreibung eines sprachlichen Ausdrucks kann immer nur als Ausdruck anstelle des beschriebenen Ausdrucks verwendet werden. Wie verhält es sich nun mit der Beschreibung des Vorganges des Glaubens, wenn sie lautet: “Ich glaube, dass p der Fall sein wird.”? Da ich, wie ich eben annehme, den Ausdruck des Glaubens unmittelbar von dem Vorgang des Glaubens ablesen kann, bzw. den Ausdruck aus jenem Vorgang bloss mit
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Hilfe von Sprachregeln ableiten kann, so konnte könnte mir jener Vorgang auch als Sprache dienen; denn ich habe ja gar nichts darüber festgelegt, was ich Sprache nennen will, ausser, dass es sich nach festen Regeln in unsere Sprache muss übersetzen lassen.
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