Es gibt eine Auffassung, nach welcher der Gebrauch des Wortes, die Regel, nach welcher dieses Wort gebraucht werden darf, aus der Bedeutung dieses Wortes folgt. Diese Auffassung hat ihre Stütze darin, daß wir die Bedeutung des Wortes scheinbar durch eine einzige Erklärung erklären können und daß aus dieser Erklärung der übrige Gebrauch dieses Wortes folgt und gewisse Arten des Gebrauchs dieser Erklärung widerstreiten. Ich zeige z.B. zur Erklärung des Wortes “rot” auf einen roten Fleck und sage “das heißt rot” (oder diese Farbe heißt rot”). Man wird sagen, daß, wer diese Erklärung versteht, nun wird wissen müssen, daß der Satz “rot ist fleißig” sinnlos ist. Man scheint eben in der ersten Erklärung die Bedeutung festgesetzt zu haben und aus dieser Bedeutung scheinen die Regeln des Gebrauchs zu folgen. Dagegen ist vor allem zu sagen, daß das Wort a, welches man durch das Zeigen auf einen roten Gegenstand mit den Worten “das heißt a” erklärt, hierdurch, wie wir sagen würden, die verschiedensten Bedeutungen erhalten kann: jener Gegenstand sei ein Buch gewesen: dann könnte a die Bedeutung der Worte “rot”, “viereckig”, hart”, “leicht” usw. erhalten. Wir können also sagen, daß die hinweisende Erklärung nur eine der Regeln ist, welche für den Gebrauch des Wortes gelten. Daß es genügt, einem Menschen diese Regel zu geben, um ihn zu veranlassen, das Wort in Übereinstimmung mit gewissen anderen Regeln zu verwenden, ist eine Erfahrungstatsache. Aber es gibt bekanntlich auch Mißverständnisse. Man wird auch bemerken, daß man dem Erwachsenen den Namen einer Farbe durch die Worte erklärt: diese Farbe heißt … , und nicht: das heißt …. Das Wort “diese Farbe” schränkt die Grammatik des zu erklärenden Wortes bereits bis auf eine noch fehlende Bestimmung ein. Was man hinweisende Erklärung nennt, spielt übrigens die mannigfaltigsten Rollen in der Erklärung der Bedeutung. Man denke an die ersten Erklärungen (wenn man es so nennen will), welche man dem Kind gibt, wenn man etwa auf ein Stück Zucker zeigt || zeigend das Wort “Zucker” ausspricht. Hier wird man nicht sagen wollen, man gebe eine Regel für den Gebrauch des Wortes “Zucker”, welche, wie im vorigen Beispiel, das Regelverzeichnis nur vervollständigt. Ja es zeigt sich hier, daß der Gebrauch des Wortes “Regel” ein fließender ist. Man muß bedenken, daß das Kind in diesem Falle noch nicht imstande ist, nach der Bedeutung des Wortes
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zu fragen. Aus der hinweisenden Erklärung des Wortes folgt keine andere Regel des Gebrauchs. Denn die hinweisende Erklärung ist nichts weiter als eine Geste, von Lauten begleitet.