866.
Was lässt sich gegen den Ausdruck
“spezifische psychologische
Erscheinung”, oder “unreduzierbares Phänomen”
vorbringen?
Sie sind irreführend; aber woher sind sie genommen?
Man will sagen: “Wer süss,
bitter, rot, grün, Töne und Schmerzen nicht kennte, dem kann man,
was diese Worte bedeuten, nicht begreiflich machen”.
Wer dagegen noch keinen sauren Apfel gegessen hat, dem kann man, was
gemeint ist, erklären.
Rot ist eben
dies, und bitter
dies, und
Schmerz
dies.
Aber wenn man das sagt, muss man nun wirklich
demonstrieren // vorführen // , was diese
Worte meinen; d.h. etwas Rotes zeigen, etwas
Bitteres kosten, oder kosten lassen, sich oder dem Andern Schmerz
zufügen, etc..
Nicht denken, ◇◇◇ man könne privat in sich auf den
Schmerz zeigen.
Wie wird man aber dann, was “vorstellen”,
“erinnern”, “beabsichtigen”,
“glauben” heisst,
vorführen?
Der Ausdruck “spezifische psychologische Erscheinung”
entspricht aber dem der
p privaten hinweisenden Definition.