154 || 195 || 7.
Kehren wir zu unserm Fall
(
132 || 168) zurück.
Es ist klar: wir würden nicht sagen, B habe ein Recht, die
Worte
, “jetzt weiß ich
weiter”
, zu gebrauchen, weil ihm die Formel
eingefallen ist, – wenn nicht erfahrungsmäßig
ein Zusammenhang bestünde zwischen dem Einfallen – Aussprechen,
Anschreiben – der Formel und dem tatsächlichen Fortsetzen der
Reihe.
Und so ein Zusammenhang besteht ja
132
offenbar. –
Und nun könnte man meinen, der Satz “ich kann
fortsetzen” sage soviel wie: “ich habe ein
Erlebnis, welches erfahrungsgemäß zum Fortsetzen
der Reihe führt”.
Aber meint das B, wenn er sagt “ich kann
fortsetzen”?
Schwebt ihm jener Satz dabei im Geiste vor, oder ist er bereit, ihn als
Erklärung dessen, was er meint, zu geben?
Nein. – Die Worte “jetzt
weiß ich weiter” waren richtig angewandt,
wenn ihm die Formel eingefallen war: nämlich unter gewissen
Umständen – z.B., wenn er Algebra gelernt,
solche Formeln schon früher benutzt hatte. –
Das heißt aber nicht, jene Aussage sei nur eine
Abkürzung für die Beschreibung sämtlicher Umstände, die den
Schauplatz unseres Sprachspiels bilden. –
Denke daran, wie wir jene Ausdrücke
, “jetzt
weiß ich weiter”, “jetzt kann ich
fortsetzen”, u.a., gebrauchen lernen
– || ; in welcher Familie
von Sprachspielen wir ihren Gebrauch lernen.
Wir können uns auch den Fall vorstellen, daß im
Geist des B gar nichts anderes vorfiel, als
daß er plötzlich sagte: “jetzt
weiß ich weiter” – etwa mit einem
Gefühl der Erleichterung, und daß er nun die Reihe
tatsächlich fortrechnet, ohne die Formel zu benützen.
Und auch in diesem Falle würden wir – unter gewissen
Umständen – sagen, er habe weiter gewußt.