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    (Dass man nämlich die
Willenshandlung des Vorstellens
‘Willkürlichkeit’ der Vorstellung
nicht mit der der Bewegung von des Körper[n|s] vergleichen kann, ist klar; denn, ob die Bewegung stattgefunden hat, das zu beurteilen sind auch Andere befähigt; während es bei der Bewegung meiner Vorstellungen immer nur darauf ankäme, was [I|i]ch zu sehen behaupte, – was immer irgend ein Anderer sieht. Es würden also die sich bewegenden wirklichen Gegenstände aus der Betrachtung herausfallen, da es auf sie gar nicht ankäme.)