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    Sage ich “Ich wollte damals das und das tun” und beruht diese Aussage auf den Gedanken, Vorstellungen, etc., an die ich mich erinnere, so muß ein Andrer, dem ich nur diese Gedanken, Vorstellungen, etc. mitteile, daraus mit eben solcher Sicherheit schließen können, ich hätte damals das und das tun wollen. – Er könnte das aber ˇoft nicht. Ja, schlösse ich selbst nun aus dieser Evidenz, auf meine Absicht, so würde der Andre mit Recht sagen, dieser Schluß sei sehr unsicher.
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