714
     Wir sind gewiß geneigt, zu sagen, die Klage sei nur ein Zeichen, ein Symptom des wichtigen Phänomens || eines andern Phänomens, des Wichtigen, welches nur erfahrungsmäßig mit jenem verbunden sei. Und wenn wir hier auch einen Fehler machen: so muß diese starke Versuchung doch ihre Begründung haben und zwar im Gesetz der Evidenz, welche wir zulassen. || so muß doch dieser Fehler begründet sein im Gesetz der Evidenz, das wir zulassen. || , so muß eben doch der Fehler begründet sein, und zwar durch die Natur der Evidenz, welche wir zulassen.