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     Du mußt bedenken, daß, was einer sieht, in der wichtigsten Klasse von Fällen in einer Meldung über das betrachtete Objekt zum Ausdruck kommt. Und zu dieser Meldung gehört natürlich auch die räumliche Anmeldung. ‒ ‒ ‒ Wie ist es nun, wenn Einer zu melden hat, was er auf einer Fläche sieht und wenn die Zeichnung auf ihr den Charakter des Vexierbildes hat? Erstens, was das Räumliche anbelangt, so kann er, was er auf der Fläche sieht, auch räumlich beschreiben; ja, das ist vielleicht die einzige Art der Beschreibung, die er geben kann.