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    Es ist z.B. ganz gewöhnlich auf die Wahrheit einer Vorhersage zu wetten. Wetten wir nun auf die Behauptung “Wenn p eintrifft, so wird q eintreffen”, so wird man zwar auch sagen “Wenn du Recht hast, zahle ich dir … , wenn nicht … ”; aber beim Nicht–eintreffen von p wird die Wette nicht gelten. Es handelt sich doch hier u[j|m] zwei verschiedene Arten der Verwendung der Verneinung eines Sa[z|t]zes. Und so, wie “nicht nicht p” nicht p ist, wenn die Verdopplung der Verneinung eine [v|V]erstärkung der Verneinung bedeutet, so ist auch “p V nicht p”, wie wir die Vereneinung gebrauchen, nicht unbedingt eine Tautologie. In dem obigen Fall sollte die Behauptung, der Bedingungssatz sei wahr oder aber falsch, eigentlich das [U|u]nbedingte [e|E]intreffen des Ereignisses behaupten. // In dem obigen Falle sollte die Behauptung, jener Bedingungssatz sei wahr, oder falsch, der Behauptung gleich
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kommen, p werde eintreffen. // Denn jene Behauptung ist ja, der Bedingungssatz werde nicht unentschieden bleiben.