1352.
      Aber ist dann die Vergangenheitsform der Frage gerechtfertigt? Doch; denn ich setze eine Aenderung der Gesinnung einem Gleichbleiben entgegen. Ich will wirklich nicht nur wissen, was er jetzt meint, sondern auch, was er gemeint hat. – Man koennte etwa fragen “Was meinst Du? und hast Du Deine Gesinnung geaendert?” Wenn auf diese Frage Nein zur Antwort kommt, dann hat er, was die Erklaerung angibt, auch frueher gemeint.
      Ich will sagen: Die Kriterien fuer das Geschehen in der Vergangenheit sind hier andere, als etwa fuer das Auftauchen eines Bildes.