1352.
     Aber ist dann die Vergangenheitsform der Frage gerechtfertigt? Doch; denn ich setze eine Änderung der Gesinnung einem Gleichbleiben entgegen. Ich will wirklich nicht nur wissen, was er jetzt meint, sondern auch, was er gemeint hat. – Man könnte etwa fragen “Was meinst Du? und hast Du Deine Gesinnung geändert?” Wenn auf diese Frage Nein zur Antwort kommt, dann hat er, was die Erklärung angibt, auch früher gemeint.
     Ich will sagen: Die Kriterien für das Geschehen in der Vergangenheit sind hier andere, als etwa für das Auftauchen eines Bildes.