1342.
      Es ist uns, als [G|g]ehoerten zu dem Wort in seinen zwei Bedeutungen verschiedene Illustrationen; und man koenne dem Wort nun wohl eine aus den beiden zusammengesetzte Illustration geben, dann sei es aber eben nicht eine der beiden dem Worte gemaessen[m|,] oder gewohnten.
      Das heisst aber natuerlich nicht, dass immer, wenn man von dem Wort Verwendung macht, eine der beiden Illustrationen anwesend sein muss, sondern nur, dass, wenn wir das Wort illust[t|r]ieren, eine der beiden und nicht beide Bilder zu ihm gehoeren.