866.
Was laesst sich gegen den
Ausdruck “spezifische psychologische Erscheinung”,
oder “unreduzierbares Phaenomen”
vorbringen?
Sie sind irrefuehrend; aber woher sind sie
genommen?
M
an will sagen: “Wer
suess, bitter, rot,
gruen, Toene und Schmerzen
nicht kennte, dem kann man, was diese Worte
heissen bedeuten, nicht
begreiflich machen”.
Wer dagegen noch keinen sauren Apfel gegessen hat, dem kann man,
was gemeint ist, erklaeren.
Rot ist eben
dies, und b
itter
t
dies, und Sch
merz dies.
Aber wenn man das sagt, muss man nun wirklich
demonstrieren // vorfuehren // , was diese
Worte meinen; d.h. etwas rotes zeigen, etwas
bitteres kosten, oder kosten lassen, sich oder dem Andern Schmerz
zufuegen, etc.
Nicht denken, man koenne privat in sich auf
den Schmerz zeigen.
Wie wird man aber dann, was “vorstellen”,
“erinnern”, “beabsichtigen”,
“glauben” heisst,
vorfuehren?
Der Ausdruck “spezifische psychologische
Erschein
[i|u]ng” entspricht aber dem der privaten
hinweisenden Definition.