866.
Was läßt sich gegen den
Ausdruck “spezifische psychologische Erscheinung”,
oder “unreduzierbares Phänomen”
vorbringen?
Sie sind irreführend; aber woher sind sie
genommen?
Man will sagen: “Wer
süß, bitter, rot,
grün, Töne und Schmerzen
nicht kennte, dem kann man, was diese Worte
heißen || bedeuten, nicht
begreiflich machen”.
Wer dagegen noch keinen sauren Apfel gegessen hat, dem kann man,
was gemeint ist, erklären.
Rot ist eben
dies, und bitter
dies, und Schmerz
dies.
Aber wenn man das sagt, muß man nun wirklich
demonstrieren || vorführen, was diese
Worte meinen; d.h. etwas rotes zeigen, etwas
bitteres kosten, oder kosten lassen, sich oder dem Andern Schmerz
zufügen, etc.
Nicht denken, man könne privat in sich auf
den Schmerz zeigen.
Wie wird man aber dann, was “vorstellen”,
“erinnern”, “beabsichtigen”,
“glauben” heißt,
vorführen?
Der Ausdruck “spezifische psychologische
Erschein
ung” entspricht aber dem der privaten
hinweisenden Definition.