185.
      Denken wir uns ein Variante des Tennisspiels: es wird in die Regeln dieses Spiels die aufgenommen, der Spieler habe sich bei gewissen Spielhandlungen das und das vorz vorzustellen! (Der Zweck dieser Regel sei, das Spiel zu erschweren.) Der erste Einwand ist: man könne in diesem Spiel zu leicht schwindeln. Aber dem
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wird mit der Annahme begegnet, das Spiel werde nur vom von ehrlichen und zuverlässigen Menschen gespielt. Hier haben wir also ein Spiel mit innern Spielhandlungen. –
      Welcher Art ist nun die innere Spielhandlung, worin besteht sie? Darin, daß er – der Spielregel gemäß – sich … vorstellt. – Könnte man aber nicht auch sagen: Wir wissen nicht, welcher Art die innere Spielhandlung ist, die er der Regel gemäß ausführt; wir kennen nur ihre Äußerungen? Die innere Spielhandlung sei ein X, dessen Natur wir nicht kennen. Oder: Es
gebe
gibt
auch hier nur äußere Spielhandlungen: die Mitteilung der Spielregel und das was man die ‘Äußerung des innern Vorgangs’ nennt. ‒ ‒ ‒ Nun, kann man das Spiel nicht auf alle drei Arten beschreiben? Auch das mit dem ‘unbekannten’ ist eine ganz mögliche Beschreibungsart. Der Eine sagt, die sogenannte ‘innere’ Spielhandlung sei mit einer Spielhandlung im gewöhnlichen Sinne nicht vergleichbar – der Andre sagt, sie sei mit einer solchen vergleichbar – der Dritte: sie sei vergleichbar nur mit einer Handlung, die im Geheimen geschieht und die niemand kennt, als der Handelnde.
      Wichtig ist für uns, daß wir die Gefahren des Ausdrucks “innere Spielhandlung” sehen. Er ist gefährlich, weil er Verwirrung hervorruft // anrichtet // .