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      Worin mag das gelegen haben, als ich die doppelte Verneinung aussprach, daß ich sie als verstärkte Verneinung und nicht als Bejahung meinte? Es gibt keine Antwort, die lautet: “Es lag darin, daß …”. Statt zu sagen: “Diese Verdoppelung ist als Verstärkung gemeint” kann ich sie unter
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gewissen Umständen als Verstärkung aussprechen. Statt zu sagen “Die Verdopplung der Verneinung ist als Aus ihre Aufhebung gemeint”, kann ich z.B. Klammern setzen. – “Ja, aber diese Klammern selbst können doch verschiedene Rollen spielen; denn wer sagt, daß sie als Klammern aufzufassen seien?” Niemand sagt es. Und du hast ja deine Auffassung wieder
mit Worten
durch Worte
erklärt. Was die Klammern bedeuten, liegt in der Technik ihrer Anwendung. Die Frage ist: [u|U]nter welchen Umständen hat es Sinn zu sagen “Ich habe … gemeint”,ch und welche Umstände berechtigen mich zu sagen: “Er hat … gemeintch”?