178 || 9.
Kehren wir zu unserm Fall (151) zurück. Es ist klar:
wir würden nicht sagen, B habe ein Recht, die Worte “Jetzt
weiß ich weiter” zu
gebrauchen || sagen, weil ihm die Formel eingefallen ist,– wenn nicht erfahrungsmäßig ein Zusammenhang
bestünde zwischen dem Einfallen – Aussprechen, Anschreiben – der Formel und dem tatsächlichen Fortsetzen der Reihe.
Und so ein Zusammenhang besteht ja offenbar. – Und nun
könnte man meinen, der Satz “Ich kann fortsetzen” sage soviel wie: “Ich habe ein Erlebnis, welches erfahrungsgemäß
zum Fortsetzen der Reihe führt”. Aber meint das B, wenn er
sagt, er könne fortsetzen? Schwebt ihm jener Satz dabei im
Geiste vor, oder ist er bereit, ihn als Erklärung dessen,
was er meint, zu geben?
Nein. Die Worte “Jetzt weiß ich weiter” waren richtig
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angewandt, wenn ihm die Formel eingefallen war: nämlich
unter gewissen Umständen. Z.B., wenn er Algebra gelernt,
solche Formeln schon früher benützt hatte. – Das heißt aber
nicht, jene Aussage sei nur eine Abkürzung für die Beschreibung sämtlicher Umstände, die den Schauplatz unseres
Sprachspiels bilden. – Denke daran, wie wir jene Ausdrücke,
“jetzt weiß ich weiter”, “jetzt
kann ich fortsetzen”, u.a.,
gebrauchen lernen; in welcher Familie von Sprachspielen
wir ihren Gebrauch lernen.
Wir können uns auch den Fall vorstellen, daß im Geist
des B garnichts anderes vorfiel, als daß er plötzlich sagte
“Jetzt weiß ich weiter” – etwa mit einem Gefühl der Erleichterung; und daß er nun die Reihe tatsächlich fortrechnet,
ohne die Formel zu benützen. Und auch in diesem Falle würden wir – unter gewissen Umständen – sagen, er habe weiter
gewußt.