Auf die Frage, worin denn das
Schließen besteht, hören wir
etwa: “Wenn ich die Wahrheit der Sätze
...... erkannt habe, so bin ich nun berechtigt, ......
hinzuschreiben.” – Inwiefern
berechtigt? Hatte ich früher kein Recht, es
hinzuschreiben? ‒ ‒ “Jene
Sätze überzeugen mich von der Wahrheit dieses
Satzes.” – Aber darum handelt
sich's natürlich auch nicht. ‒ ‒
“Nach diesen Gesetzen vollführt der Geist die
besondere Tätigkeit des logischen
Schließens.” – Das
ist gewiß interessant und wichtig;
aber ist es denn auch wahr? schließt
er immer nach
diesen Gesetzen? Und
worin besteht die besondere Tätigkeit des
Schließens? ‒ ‒
Darum
ist es notwendig, zu schauen, wie wir denn in der Praxis der
Sprache
Schlüsse vollziehen, – was denn das
Schließen im Sprachspiel für ein
Vorgang ist.
Z.B.:
In einer Vorschrift steht: “Alle, die
über 1.80
m hoch sind, sind in die .....
Abteilung aufzunehmen.” Ein Kanzlist verliest
die Namen der Leute, dazu ihre Höhe. Ein anderer
teilt
sie den und den Abteilungen zu. –
N.N
.,
1.90
m. – “Also
N.N. in die .....
Abteilung.” Das ist
Schließen.
151