Dasjenige, was 2 + 2 = 4 bedeutungsvoll macht, das also, was macht, daß 2 + 2 = 4 richtig und 2 + 2 = 5 falsch ist und nicht zwei gleichberechtigte Festsetzungen, ist die Beweisbarkeit von 2 + 2 = 4, und nur sie. Daß also ((1) + 1) + ((1) + 1) = (((1) + 1) + 1) + 1 zu dem allgemeinen System a + (b + 1) + (a + b) + 1 gehört.