Könnte man aber nicht auch umgekehrt II' als das Ursprüngliche, und also als den zuerst angenommenen Punkt, betrachten; und dann über die Berechtigung von II im Zweifel sein? – Was ihre Extensionen betrifft, sind sie natürlich gleichberechtigt; was uns aber dazu veranlasst, II einen Punkt auf der Zahlengeraden zu nennen, ist seine Vergleichbarkeit mit den Rationalzahlen.