+ Es ist die
Frage: Wenn sich diese Regel ihrem Wesen nach nur auf
die Farben (oder Wörter) blau, rot, grün, gelb
bezieht, ist sie dann nicht identisch mit der, welche das
grüne Zeichen als Wort für “rot” und
umgekehrt etc. festsetzt? Denn eine
Regel || Allgemeinheit, die ihrem
logischen Wesen nach einem logischen Produkt äquivalent
ist, ist nichts anderes, als dieses logische
Produkt. (Denn man kann nicht sagen: hier ist das
grüne Zeichen; nun hole mir ein Ding von der
komplementären Farbe,
welche immer das sein
mag.) D.h. “die
komplementäre Farbe von rot” ist keine
Beschreibung von grün.) Die Bestimmung, die
Komplementärfarbe als Bedeutung des Täfelchens zu nehmen,
ist dann
, wie ein Querstrich in einer Tabelle;
ein
Querstrich in der Grammatik der Farben gezogen. Anders
wäre es, wenn die Regel (R)
hieße: das Täfelchen bedeutet
immer einen etwas dunkleren Farbton, als
sein eigener || der seine ist. Man
muß nur wieder auf verschiedenen Sinn der
Farb- und der Gestaltprojektion
achten (und bei der letzteren wieder auf den Unterschied der
Abbildung nach visuellen Kriterien
und || von der
Übertragung mit
Meßinstrumenten). Das
Kopieren nach der Regel R ist
‘kopieren’ in einem andern Sinne als dem, in
welchem das Hervorbringen des gleichen Farbtons so genannt
wird. Es handelt sich also nicht um zwei
Projektionsmethoden vergleichbar, etwa, der
478
Parallel-
und der Zentralprojektion, durch die ich eine geometrische Figur
mit Zirkel und Lineal in eine andere projizieren kann.
(Die Metrik der Farbtöne.)
Wenn ich das berücksichtige, so kann ich also in dem
veränderten Sinn des Wortes “Muster” (der
dem veränderten Sinn des
Wortes || Worts
“kopieren” entspricht) das hellere
Täfelchen zum Muster des dunkleren
Gegenstandes
nehmen.