Wenn ich sagte: “ob
p aus
q folgt,
muß aus p und
q allein
zu ersehen
sein || hervorgehen”; so
müßte es
heißen: daß
p aus
q folgt, ist eine Bestimmung,
die den Sinn von p und
q bestimmt;
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nicht etwas, das, von dem Sinn dieser
beiden ausgesagt, wahr ist. Daher kann man
(
sehr) wohl die
Schlußregeln angeben, gibt damit aber Regeln
für die Benützung der Schriftzeichen an, die deren Sinn
erst bestimmen; was nichts andres heißt,
als daß diese Regeln willkürlich
festzusetzen sind; d.h. nicht von der
Wirklichkeit abzulesen, wie eine Beschreibung. Denn,
wenn ich sage, die Regeln sind willkürlich, so meine ich, sie
sind nicht von der Wirklichkeit determiniert, wie die Beschreibung
dieser Wirklichkeit. Und das
heißt; Es ist Unsinn, von ihnen zu
sagen, sie stimmen mit der Wirklichkeit überein,
überein; die Regel über die Wörter
“blau”, “rot”, etwa, stimmten
mit den Tatsachen, die diese Farben betreffen,
überein
¤ etc..