Wenn ich gefragt würde “kannst Du das Alphabet hersagen”, so würde ich antworten: ja. – “Bist Du sicher” – “Ja”. Wenn ich nun aber im Hersagen steckenbliebe und nicht weiter wüßte, so könnte ich nicht sagen: “als ich sagte, ich kann es hersagen, da konnte ich es, nur jetzt geht es nicht.” – Und nun || Nun gibt es aber doch einen Fall, in welchem ich sagen würde “ja, als ich sagte, ich könne es hersagen, da konnte ich es”, und zwar dann, wenn ich es mir damals “im Geiste” hergesagt hätte. Ich würde dies auch als Beweis angeben. Das heißt aber, daß das Hersagen im Geiste die Fähigkeit zum wirklichen Hersagen – so wie wir hier das Wort Fähigkeit verstehen – enthält. (Es kann nicht sein, daß dieses Hersagen im Geiste nur ein Symptom der Fähigkeit des wirklichen Hersagens ist, denn sonst wäre die Annahme dieser Fähigkeit wieder nur eine Hypothese.) Anderseits erstreckt sich die Fähigkeit, die mit dem Hersagen im Geiste bewiesen ist, nicht auf das tatsächliche Hervorbringen der Laute beim wirklichen Aussprechen. D.h. wenn mir dabei die Zunge oder der Atem versagen würde, könnte ich nicht sagen, auch das hätte ich damals gekonnt. Das heißt, – glaube ich – ich habe doch nur die Fähigkeit dazu || zu dem bewiesen, was ich tatsächlich getan habe.
     Etwas tun können hat ja eben jenen schattenhaften Charakter, das heißt, es erscheint wie || als ein Schatten des wirklichen || tatsächlichen Tuns, gerade wie der Sinn des Satzes als Schatten seiner Verifikation || als Schatten einer Tatsache erscheint; oder das Verständnis des Befehles als Schatten seiner Ausführung. Der Befehl “wirft, gleichsam, seinen Schatten schon voraus”, oder, im Befehl wirft die Tat ihren Schatten voraus. – Dieser
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Schatten aber, was immer er sein mag, ist, was er ist, und nicht das Ereignis. Er ist in sich selbst abgeschlossen und weist nicht weiter als er selbst reicht.