| | | | | Würde
fa darum im
fE untergehen, weil dieses schon
eine Disjunktion wäre, so würde eine Disjunktion der
Art fE V fa V fb V fc
gleich sein fa V fb V fc.
Wirklich aber liegt es in der des
Fe, dass
das nicht eintritt. Wenn wir auch sagen, wir
hätten die besondere Befolgung fa immer als möglich
voraussehen können, so haben wir dies doch in Wirklichkeit
nie getan. – Aber selbst, wenn ich die
Möglichkeit fa vorhersehe und
ausdrücklich in meinen Befehl aufnehme, so verliert sie sich
neben dem allgemeinen Satz und zwar, weil ich eben aus dem
allgemeinen Satz ersehe, dass dieser
besondere Fall erlaubt ist, und nicht einfach daraus,
dass er im Befehl als erlaubt festgesetzt
ist. Denn, steht der allge[,|m]eine Satz da,
so nützt mir das Hinzusetzen des besonderen Falles
nichts mehr (d.h. es macht den Befehl
nicht expliziter). Den nur aus dem
allgemeinen Satz leite ich ja die Rechtfertigung her, diesen
besonderen Fall, neben ihn zu setzen. Man
könnte nämlich glauben, und darauf geht ja meine ganze
Argumentation aus, dass durch das
Hinzusetzen des besonderen Falles die – gleichsam
verschwommene – [a|A]llgemeinheit des Satzes
aufgehoben wird. Man könnte
sagen: // ; dass man sagen
könnte // “jetzt brauchen wir sie nicht
mehr, wir haben ja hier den bestimmten Fall”. Ja,
aber wenn ich doch zugebe,
dass ich den besonderen Fall darum
hierhersetze, weil er mit dem allgemeinen Satz
übereinstimmt! Oder, dass
ich doch anerkenne, dass
fa ein besonderer Fall von
fE ist! Denn nun
kann ich nicht sagen: das eben,
dass fE eine Disjunktion ist, deren
ein Glied fa ist. Denn wenn
dies so ist, so muss sich diese Disjunktion
angeben lassen. fE
muss dann als eine Disjunktion definiert
sein. Eine solche Definition wäre auch ohne
weiteres zu geben, sie entspräche aber nicht dem Gebrauch von
fE, den wir meinen.
Nicht so, dass die Disjunktion
etwas übrig
lässt; sondern,
dass sie das Wesentl[c|i]che der
Allgemeinheit gar nicht berührt, ja, wenn man sie
dieser beifügt, ihrer Rechtfertigung erst von dem
allgemeinen Satz
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