Denken wir uns nun das Verzeichnis der Statuten für dieses Schießen, und es sei in ihm von jenen Grenzfällen gar nicht die Rede. (Das wäre etwa ähnlich, wie wenn Einer bei der Berechnung von Längenausmaßen nur nach den Regeln der Kardinalarithmetik verführe.) Kann man nun sagen, das Regelverzeichnis sei wesentlich unvollständig? Denn, wenn ein Schuß auf die Grenze zwischen Schwarz und Weiß trifft, wird sich doch der Richter irgendwie entscheiden müssen: er wird dann entweder sagen können, dieser Schuß gilt nicht, oder er wird ihn zum Schwarzen rechnen, u.s.w.. Wenn er das gegebene Schema anwenden will, so wird er es irgendwie anwenden müssen. Ich meine: Er wird die Regeln nur entweder anwenden können, wie sie sind, oder andere.
     Man könnte es auch so sagen: Diese Regeln sind eigentlich für ein anderes Spiel gemacht || bestimmt, nämlich für eines, in dem es wirklich nur die zwei Möglichkeiten gibt, ganz innerhalb und ganz außerhalb des Kreises zu treffen. Wende ich die gleichen Regeln also auf das Scheibenschießen an, so muß ich seine Möglichkeiten auf andere Art in die Multiplizität dieser || der Regeln projizieren.