Worin besteht es “etwas als Bild verwenden”? Wenn ich z.B. einer Vorlage nachzeichne, ist es da dasselbe, ob ich absichtlich oder u[j|n]absichtlich etwas der Vorlage Aehnliches zeichne? [u|U]nd [W|w]enn ich mich nun verzeichne, ist damit die Absicht, die Vorlage zu kopieren, aufgehoben? – Und doch kann diese Absicht nur darin bestehen, dass sie mit der ausgeführten Zeichnung ein genaues Bild der Vorlage, oder eigentlich, die Vorlage selbst, ergibt.
     Die Absicht muss die Ausführung
auf die
zu der
Vorlage ergänzen.
     Aber ist es dann nicht so, dass Beflissenheit oder Widerwille die Ausführung oder Nicht-Ausführung zum Verständnis des Befehls ergänzen müssen?

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