Wenn ich ein
Gesetz so andeute “0˙001001001 … ad
inf.”, so ist nicht
die endliche Reihe als Spe
zimen des
Stücks einer unendlichen, was ich zeigen will, sondern die
aus ihm entn
ehmbare Art der
Gesetzmäßigkeit. Aus
0˙
… entnehme
ich aber eben
kein Gesetz, sondern gerade den Mangel
eines Gesetzes. Es sei denn etwa, das Gesetz,
daß nur “0” und “1” und keine
anderen Zeichen die Resultate der
speziellen
Gesetze darstellen.