Wenn in der Logik eine Frage 1.) allgemein und 2.) im besondern beantwortet werden kann, dann muss sich die besondere Beantwortung immer als ein Sonderfall der allgemeinen ausweisen; oder anders: Der allgemeine Fall muss immer schon den besonderen als Möglichkeit in sich tragen.
   Ein Fall hievon ist die Berechnung des Limes mit d und v, die das Zahlensystem der besonderen Ausrechnung in sich tragen muss.
   Die allgemeine und die besondere Form müssen auf bestimmte Weise ineinander übersetzbar sein.