Wenn ich ein Gesetz so andeute “0˙001001001 … ad inf.”, so ist nicht die endliche Reihe als Spezimen des Stücks einer unendlichen, was ich zeigen will, sondern die aus ihm entnehmbare Art der Gesetzmäßigkeit. Aus o˙
00
11
… entnehme ich aber eben kein Gesetz, sondern gerade den Mangel eines Gesetzes. Es sei denn etwa, das Gesetz, daß nur “0” und “1” und keine anderen Zeichen die Resultate der Speziellen Gesetze darstellen.