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Ein Bild zur Erklärung
des Wahrheitsbegriffes: Schwarzer Fleck auf weißem
Papier; die Form des Fleckes kann man beschreiben, indem man
für jeden Punkt der Fläche angibt, ob er weiß oder
schwarz ist. Der Tatsache, daß ein Punkt schwarz ist,
entspricht eine positive-
, der,
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daß ein
Punkt weiß (nicht schwarz) ist, eine negative
Tatsache. Bezeichne ich einen Punkt der Fläche
(einen Frege'schen Wahrheitswert), so entspricht dies der Annahme,
die zur Beurteilung aufgestellt wird
et
c.
et
c.
Um aber sagen zu
können, ein Punkt sei schwarz oder weiß, muß ich
vorerst wissen, wann man einen Punkt schwarz und wann man ihn
weiß nennt; um sagen zu können
„p” ist wahr (oder
falsch) muß ich bestimmt haben, unter welchen Umständen
ich „p” wahr nenne, und
damit bestimme ich den Sinn des Satzes.
Der Punkt
an dem das Gleichnis hinkt ist nun der: Wir können
auf einen Punkt des Papieres zeigen, auch ohne zu wissen was
weiß und schwarz ist; einem Satz ohne Sinn aber entspricht gar
nichts, denn er bezeichnet kein Ding (Wahrheitswert) dessen
Eigenschaften etwa „falsch” oder
„wahr” hießen; das Verbum eines Satzes ist
nicht „ist wahr” oder „ist falsch”
– wie Frege glaubte
–, sondern das, was „wahr ist” muß das
Verbum schon enthalten.