Wir betrachten z.B. eine Rechnung unter gewissen Umständen als
hinlänglich
genügend
kontrolliert. Was gibt uns dazu ein Recht? Die Erfahrung? Konnte sie uns nicht täuschen? Wir müssen irgendwo mit dem Rechtfertigen
Schluß machen
enden
& dann bleibt der Satz, : daß wir so rechnen.