Könnte Einer vor Gericht aussagen:
   “Ich weiß, daß er damals an … gedacht hat”? Nun, so eine Aussage könnte zugelassen sein, oder auch nicht. Vielleicht würde geurteilt werden, daß jemand, der den Angeklagten so viele Jahre kennt, wissen ˇaus seiner Miene etc entnehmen kann, was er in einem bestimmten Falle denkt. Vielleicht aber würde so eine Aussage in keinem Falle zugelassen, & die Meinung wäre, daß auch keine Äußerung des Angeklagten wiedergegeben werden darf, wenn dies nur zur Beschreibung seiner
seelischen Vorgänge
Gefühle
geschieht.