Könnte Einer vor Gericht aussagen:
      “Ich weiß, daß er damals an … gedacht hat”? Nun, so eine Aussage könnte zugelassen sein, oder auch nicht. Vielleicht würde geurteilt werden, daß jemand, der den Angeklagten so viele Jahre kennt, wissen || aus seiner Miene etc. entnehmen kann, was er in einem bestimmten Falle denkt. Vielleicht aber würde so eine Aussage in keinem Falle zugelassen, & die Meinung wäre, daß auch keine Äußerung des Angeklagten wiedergegeben werden darf, wenn dies nur zur Beschreibung seiner Gefühle || seelischen Vorgänge geschieht.