Wenn Brouwer sagt, für den Satz … gelte nicht der Satz vom ausgeschlossenen Dritten, so ist das insofern wahr, als nicht von vornherein klar ist ob || daß dieser Satz || die entsprechende math. Frage mit Recht zu bejahen oder zu
verneinen ist. D.h.: dieses satzartige Gebilde ist mit dem was wir Satz zu nennen gewohnt sind || die Funktion dieses satzartigen Gebildes ist mit der der Sätze im gewöhnlichen Sinn nur in sehr loser || entfernter Weise vergleichbar || zu vergleichen. Und das ist richtig.