„Es ist doch gar kein Zweifel, daß der welcher die Beispiele als beliebige
Fälle zur Veranschaulichung
Beispiele
des Begriffs
versteht
auffaßt
etwas anderes versteht, als, der, ˇwelcher sie
als
für eine
bestimmt begrenzte Aufzählung
auffaßt
hält
”. Sehr richtig, aber was versteht der erste also was der zweite nicht versteht? Nun er sieht eben nur Beispiele in den vorgezeigten Dingen & nicht die nur gewisse Züge aufzeigen sollen aber er meint nicht daß ich ihm im übrigen diese Dinge um ihrer selbst
willen zeige. –
Ja aber ist es denn so daß er nun tatsächlich nur diese Züge an dem Ding sieht? Etwa am Blatt nur das was allen Blättern gemeinsam ist? Das wäre so als sähe er alles übrige „in blanco”. Also gleichsam ein Form unausgefülltes Formular in dem
die wesentlichen
aber jene
Züge vorgedruckt sind. (Aber die Funktion „f( … )” ist ja so ein Formular.)