„In den Regeln darf kein Widerspruch sein” das klingt so wie eine Vorschrift wie: „in einem Benzinmotor darf das Zahnrad auf der Kurbel-
welle nicht lose sitzen”. Man erwartet sich dann ein, „weil sonst …” eine Begründung: weil sonst …. Im ersten Falle könnte diese Begründung aber nur lauten: weil es sonst keine Regelverzeichnisse sind. Regelverzeichnis ist. Es ist eben wieder der Fall der grammatischen Struktur die sich nicht begründen läßt.