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  Man hat freilich das Recht ein Behauptungszeichen zu verwenden im Gegensatz z.B. zu einem Fragezeichen. Irr[ef|ig]ührend ist es nur, wenn man meint, daß die die Behauptung nun aus zwei Akten besteht, dem Erwägen & dem Behaupten (Beilegen des Wahrheitswerts, oder dergl.) & daß wir diese Akte nach den Zeichen des Satzes ausführen, ungefähr wie wir nach Noten singen. (Mit dem Singen nach Noten ist allerdings das laute, oder leise, Lesen nach dem geschriebenen Satz zu vergleichen, aber nicht das ‘Meinenˇ(Denken) des
gelesenen
geschriebenen
Satzes.
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