ˇNoch[ma|ein]ls Nocheinmal: In welchen Fällen werden wir denn sagen, “er versteht das Wort ‘blau’”? Nun, wenn er den blauen Gegenstand auf der Stelle aus den andern auswählt; oder auch, wenn er in glaubwürdiger Weise sagt, er könne jetzt den blauen auswählen, wolle es aber nicht (vielleicht bemerken wir, daß er dabei unwillkürlich auf den blauen Gegenstand blickt; vielleicht glauben wir ihm auch bloß auf Grund seines früheren Verhaltens). Und wie weiß denn er, daß er das Wort versteht? d.h. unter welchen Umständen wird er es sagen können? Manchmal nach irgend einem Test, manchmal auch ohne einen solchen. Aber wird er dann nicht ˇvielleicht später sagen müssen[;|,] “ich habe mich geirrt, ich habe es doch nicht verstanden”, – wenn es sich herausstellt, daß e[s|r] es nicht anwenden kann? Kann er sich in diesem Falle verteidigen & sagen, er habe das Wort wohl verstanden, als er dies behauptet habe, dann aber sei ihm die Bedeutung entfallen? Nun was kann er denn als Kriterium, zum (Beweis[,|)] anführen, daß er damals das Wort verstanden habe? – Er sagt etwa: “ich habe damals die Farbe vor mir gesehn, aber jetzt kann ich mich an sie nicht erinnern”. Nun wenn das impliziert, daß er das Wort verstanden hat, so hat er es damals verstanden. – Oder er sagt: “ich kann nur sagen, daß ich das Wort hundertmal schon angewendet habe”, oder “daß ich es gerade vorher angewendet hatte; &
während
als
ich sagte, ich verstehe es, dachte ich an
die Begebenheit
diesen Fall
”. Was man als Begründung einer Behauptung auffaßt, das konstituiert den Sinn der Behauptung.