Aber ist dann die
Vergangenheitsform der Frage
gerechtfertigt? Doch; denn ich setze eine
Änderung der Gesinnung einem Gleichbleiben
entgegen. Ich will wirklich nicht nur wissen was er
jetzt meint sondern auch was er gemeint hat. – Man
könnte etwa fragen “Was meinst Du?
& hast Du Deine Gesinnung geändert?”
Wenn auf diese Frage Nein zur Antwort kommt,
dann hat er, was die Erklärung angibt, auch
früher gemeint.
Ich will sagen: Die
Kriterien für das Geschehen in der Vergangenheit sind hier
andere, als etwa für das Auftauchen eines Bildes.