∫ ✝  
Wie ist es aber: – Wenn Einer sagt “Als Du das Wort … sagtest, dachte ich an …”, da muß er sich nicht auf ein Erlebnis im Augenblick des Hörens beziehen. Es hat ihm Einer den Befehl gegeben “Geh zur Bank”, & er befolgt ihn i[m|n]
dem
einem
Sinne, wie er nicht gemeint war, er wird darauf zur Rede gestellt & sagt nun “Ich dachte beim Wort Bank an …”. Das muß doch nichts weiter heißen, als “ich
war im Begriff
wollte
den Befehl in diesem
Sinne auszuführen”. // Ich habe den Befehl in diesem Sinne ausgeführt.” Es muß nicht heißen: “Es schwebte mir beim Wort ‘Bank’
das & das
vor” – Aber ist diese Unterscheidung nicht entschieden verdächtig? Etwas an ihr scheint mir verdächtig. Kann man denn immer zwischen dem einen & dem andern Sinn von “Ich habe an … gedacht” unterscheiden?