Nehmen wir an, ich sage:
“Ich wollte Dich vorhin für einen Augenblick
betrügen.” Wenn es nur für einen
Augenblick war, war es ein ausgewachsenes
Betrügen-Wollen?
(Freilich
kann ich mich irren, denn mein
Gedächtnis kann sich ja immer irren; aber
darum geht es nicht.) Wenn ich mich an alles was damals
geschah klar erinnere
, || : habe ich ein Recht, zu
sagen, es sei der Wille gewesen,
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zu betrügen?