10.12.
  Es kann ja der Existenzbeweis nicht nur den Ort des ‘Existierenden’
unbestimmt
offen
lassen, sondern es braucht auf einen solchen Ort gar nicht anzukommen.
          D.h.: wenn der bewiesene Satz lautet “es gibt eine Zahl, für die … ” so muß es keinen Sinn haben zu fragen “und welches ist diese Zahl”, oder zu sagen “und diese Zahl ist …”