Es gibt da, glaube ich, Fälle in denen
Einer
man
den Fall, daß Einer den Satz (oder Beweis) zwar anwenden kann, dar über die Art
dieser
der
Anwendung aber keine nicht klar Rechenschaft zu geben im Stande ist. Und den Fall, daß er den Satz auch nicht anzuwenden weiß. (Mult. Ax.)