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Anderseits ist es nicht klar, daß die allgemeine Übereinstimmung der Rechnenden ein charakteristisches Merkmal alles dessen ist was man “Rrechnen” nennt. Ich könnte mir denken, daß Leute die rechnen gelernt haben unter bestimmten Umständen, etwa
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unter dem Einfluß eines des Opiums, anfingen [e|E]iner verschieden vom Andern zu rechnen, & von diesen Rechnungen gebrauch machten; & daß man nun nicht sagte, sie rechneten ja gar nicht & seien unzurechnungsfähig, sondern daß man ihre Rechnungen als berechtigtes Vorgehen hinnähme.
       Aber müssen sie nicht wenigstens zum gleichen Rechnen abgerichtet werden? Gehört das nicht zum Begriff des Rechnens? Ich glaube, man könnte sich auch Abweichungen vorstellen.