28.1.
Es wäre natürlich Unsinn zu sagen, daß ein Satz
nicht
zwei
mehrere
Beweise haben kann – denn so sagen wir eben. Aber kann man nicht sagen: Dieser Beweis zeigt daß … herauskommt, wenn man das t[ü|u]t; der andre Beweis zeigt, daß dieser Ausdruck herauskommt, wenn man etwas andres tut.
    Ist denn z.B. das mathematische Factum, daß 129 durch 3 teilbar ist, unabhängig davon dem Re, daß dies Resultat bei dieser Rechnung herauskommt? Ich meine: ist besteht daßs Factum dieser Teilbarkeit unabhängig von dem Kalkül, in dem … vorhanden, in dem es sich ergibt; oder ist es ein Factum dieses Kalküls?