– “Aber wenn er nun eine Hand von Dingen || H. Dinge hat & einen Drudenfuß von Dingen || Dinge hat & sie nun tatsächlich eins zu eins zuordnet || & er ordnet || macht nun wirklich die Zuordnung || ordnet sie nun tatsächlich einander zu, so ist es doch nicht möglich, daß er etwas andres erhält, als daß sie gleichzahlig sind! – Und daß es nicht möglich ist, das sehe ich doch aus dem Beweis.” – Aber ist es denn nicht möglich? Wenn er z.B. – wie wir sagen würden – eine der Zuordnungslinien zu ziehen übersieht. Aber ich gebe zu, daß er in der unendlichen || ungeheuren Mehrzahl der Fälle das gleiche Resultat erhalten wird; & wäre es nicht so, so würde dem (ganzen) Beweis dadurch || damit der Boden entzogen. Wir entscheiden uns nun || nämlich, das Beweisbild statt einer Zuordnung zu gebrauchen; wir ordnen sie nicht zu, || ; sondern
vergleichen statt dessen die Gruppenbilder mit denen des ‘Beweises’ (in welchem allerdings zwei Gruppen einander zugeordnet sind).